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   BSG, 15.04.2015 - B 8 SO 40/14 BH   

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https://dejure.org/2015,14171
BSG, 15.04.2015 - B 8 SO 40/14 BH (https://dejure.org/2015,14171)
BSG, Entscheidung vom 15.04.2015 - B 8 SO 40/14 BH (https://dejure.org/2015,14171)
BSG, Entscheidung vom 15. April 2015 - B 8 SO 40/14 BH (https://dejure.org/2015,14171)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 72/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei

    Auszug aus BSG, 15.04.2015 - B 8 SO 40/14 BH
    Dies gilt grundsätzlich auch für Entscheidungen der Vorinstanz, die ein Ablehnungsgesuch zurückgewiesen haben (§§ 60, 177 SGG; vgl hierzu: BVerfGE 31, 145, 164 [BVerfG 09.06.1971 - 2 BvR 225/69]; BSG SozR 4-1100 Art. 101 Nr. 3 RdNr 5 mwN).

    Das Revisionsgericht ist nur in engen Ausnahmen an die Zurückweisung von Ablehnungsgesuchen, die der Endentscheidung des LSG vorausgegangen sind, nicht gebunden, wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung des abgelehnten Richters darauf hindeutet, dass das Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat (vgl BSG SozR 4-1100 Art. 101 Nr. 3 RdNr 5 mwN).

  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus BSG, 15.04.2015 - B 8 SO 40/14 BH
    Dies gilt grundsätzlich auch für Entscheidungen der Vorinstanz, die ein Ablehnungsgesuch zurückgewiesen haben (§§ 60, 177 SGG; vgl hierzu: BVerfGE 31, 145, 164 [BVerfG 09.06.1971 - 2 BvR 225/69]; BSG SozR 4-1100 Art. 101 Nr. 3 RdNr 5 mwN).
  • BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 22.90

    Sozialhilfe - Auskunft - Verwaltungsverfahren - Mitwirkung - Auskunftsverlangen -

    Auszug aus BSG, 15.04.2015 - B 8 SO 40/14 BH
    Deshalb ist zur Auskunft schon verpflichtet, wer als Unterhaltsschuldner des Sozialhilfeempfängers in Betracht kommt (BVerwGE 91, 375 ff).
  • BSG, 04.12.2007 - B 2 U 165/06 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 15.04.2015 - B 8 SO 40/14 BH
    Fehler bei der Ablehnung von PKH führen nicht zu einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, wenn zwar die Ablehnung verfahrensfehlerhaft zustande gekommen ist, in der Sache aber zu keinem Zeitpunkt eine Gewährung von PKH für das Berufungsverfahren in Betracht gekommen und die Ablehnung deswegen im Ergebnis nicht zu beanstanden ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 62 Nr. 9 RdNr 9 ff).
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